Worauf Sie als Unternehmer achten müssen
Deal or No Deal - Seit langer Zeit wird der Brexit verhandelt und noch ist kein Ende in Sicht. Der Austritt wurde aktuell auf den 31. Januar 2020 verschoben. Geplant war zuletzt der 31. Oktober 2019. Die EU gewährte vergangenen Montag einen weiteren Aufschub, wobei es sich um eine flexible Verlängerung handelt, bei der Großbritannien bei einer Ratifizierung des Austrittabkommens auch früher austreten kann.
Wichtig für Unternehmer: Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt oder auf welche Art die Briten nun aussteigen sollten, zählt Großbritannien ab diesem Zeitpunkt als Drittland.
Nutzen Sie ein Warenwirtschaftssystem bzw. eine ERP Software, muss das Vereinigte Königreich auch als solches in Ihrem System gekennzeichnet werden. Nutzer unseres HIW ERP Systems beachten hierfür bitte unseren aktuellen Newsletter zum Thema Brexit und den Einstellungen, die Sie vornehmen müssen.
Wer Warenhandel mit dem Vereinten Königreich betreibt, sollte etwa Bewilligungen durch das Hauptzollamt anpassen. Das können sein: Erweiterungen des Länderkreises, Veredelungs- und Lagerorte in Großbritannien, aus welchen Sie Waren nach Deutschland einfahren.
Wirtschaftsbeteiligte müssen sich bei Zollbehörden registrieren und bekommen eine Identifikation-Nummer, eine sogenannte EORI-Nummer.
Falls Sie Interesse an weiteren Themen zum Brexit haben, können Sie gerne Fragen und Antworten zum Brexit von der Bundesregierung Deutschland durchlesen:
Weitere Informationen können Sie auch der britischen Regierung entnehmen:
Zur Website des Vereinigten Königreichs