Wieder mal eine Belastung für den Mittelstand
Ab Januar 2020 fordert der Gesetzesgeber weitere Sicherheitseinrichtungen für alle Kassen. Eine Kassensicherungsverordnung, mit dem Hintergrund eine Manipulation der Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Die Kassennachschau durch das zuständige Finanzamt ist seit Januar 2019 bereits umgesetzt worden. So können Finanzprüfer ohne Voranmeldung zur Prüfung vorbeischauen. Dabei wird der Kassenbestand geprüft, ein Kassensturz durchgeführt und dem Finanzprüfer müssen auch wichtige Unterlagen ausgehändigt werden: Das Kassenbuch bzw. Dokumentationen zur Kassenführung, Kassenaufzeichnungen, sowie eine Bedienungsanleitung der Kasse. Ein nicht endendes Tamtam...
Gut, leider lassen Gesetzesänderungen nicht ab. Und wenn Sie das Ganze positiv betrachten, ist der neue Gesetzesentwurf für Kassenhersteller ein größerer Aufwand, als für den Nutzer. ;-)
Was Sie beachten sollten und wie wir die neue Gesetzesverordnung umsetzen, fasse ich Ihnen kurz zusammen.
Laut Gesetzesentwurf muss Ihre "neue" Kasse über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese besteht aus drei Bestandteilen:
Sicherheitsmodul:
Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseineingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
Speichermedium:
Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Einheitliche digitale Schnittstelle:
Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleisten.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/grundaufzeichnungen.html
Wenn Sie das HIW Kassensystem nutzen, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Wir stehen Ihnen durch die Umstellung hinweg mit besten Fachwissen zur Seite.
Prinzipiell muss jedes Kassensystem nachgerüstet oder erneuert werden. Falls Ihr Kassensystem nachrüstbar ist, müssen Sie bis zum Jahresende Ihre Kasse der neuen Zertifizierung anpassen. Es gibt keine Schonfrist. Falls Sie nicht nachrüsten können gilt folgendes: Haben Sie Ihre Kasse nach dem 25.11.2010 angeschafft? So haben Sie eine zeitliche Schonungsfrist bis zum ersten Januar 2023. Sollte Ihre Kasse jedoch älter sein, müssen Sie sich leider eine neue Kasse zulegen.
Wobei die gesamte Sachlage wirklich auf heißen Kohlen sitzt. Zumal viele Kassenhersteller noch keine Vorgaben haben, wie die Zertifizierung angepasst werden soll. Sprich sich diese Kassenanforderung immer noch in der Entwicklung befindet.
Da hat sich das Bundesamt für Sicherheit zum Schutz der Manipulation viel vorgenommen. Der Zeitraum der Verabschiedung des Gesetzes, der Publikmachung, bis hin zur Umsetzung ist nur sehr knapp gehalten. Da bleibt Ihnen als Händler kaum Zeit bis zum ersten Januar. Vor allem dann, falls Sie sich neue Kassen zulegen müssten. Noch mühsamer ist die Vorstellung, wenn die Umstellung zeitlich dann auch noch auf den Start des Weihnachtsgeschäftes fällt und Sie sich im schlimmsten Fall auch noch mit einer neuen Kassenlösung abschlagen müssen.
Abgesehen vom zeitlichen Aufwand der Umrüstung ist es natürlich auch eine finanzielle Belastung. Vor allem dann, wenn mehrere Kassen im Ladengeschäft benötigt werden. Wir können Ihnen nur raten, sich früh genug bei Ihrem Kassenhersteller zu informieren.
Unser HIW Kassensystem ist sehr funktionsreich. Falls Sie dazu mehr erfahren möchten, können Sie sich gerne die Funktionen der Kasse ansehen.
Brauchen Sie eine neue Kasse und hätten gerne eine persönlicher Beratung können Sie uns auch persönlich kontaktieren. Wir beraten Sie gerne oder machen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Jetzt Kontakt aufnehmen und mehr erfahren!